Rechte um Kommentare zu schreiben von allgemeinem Schreibrecht trennen
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Es gibt die Möglichkeit zum Beispiel für ein Gruppenleiter Kommentare zu einer Person zu schreiben.
Ich möchte aber nicht jedem Gruppenleiter Rechte geben die Adressen zu ändern.
Es wäre gut, wenn man das Recht Kommentare zu schreiben vom allgemeinen Schreibrecht trennt. -
Hallo zusamen,
ich möchte dieses Thema nochmal auf die Agende rufen.
Wir haben immer öfter den Fall, das einzelne Gruppen mit den Kommentaren arbeiten wollen. Beispielweise die Leitung des Kleingruppenbereichs oder ähnliches. Diese Person ist jedoch nicht in der Position personenbezogene Daten zu ändern. Bisher kann er die Kommentarfunktion also nicht nutzen.
Dieses Dilemma haben wir an diversen stellen. Könnten die schreibrechte daher ähnlich aufgesplittet werden, wie es mit den Leserechten gemacht wird?Vielen Dank.