Datenschutz
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Hallo,
Ich hätte eine Frage zum Datenschutz.
Wenn ich eine Person anlege, kann bzw. muss ich angeben wodurch die Einwilligung erfolgt ist. Darf ich eine Person mit seiner E-Mail anlegen bevor er seine Einwilligung innerhalb von CT gegeben hat?Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
LG
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@HD Die Einwilligung kann auch außerhalb der CT erfolgen ... das ist bei uns Standard.
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@Andy
Ja wenn man die Einwilligung schriftlich einholt, dann ist man auf der sicheren Seite.
Was ist aber wenn die Einwilligung der Person selbst in CT erfolgen soll und ich ihn vorher (ohne Einwilligung) angelegt habe.
Darf man das? -
Und was heißt „mündlich beim CheckIn“.
Darf ich die Person auch anlegen, wenn sie „nur“ mündlich zusagt? -
@HD sagte in Datenschutz:
Und was heißt „mündlich beim CheckIn“.
Darf ich die Person auch anlegen, wenn sie „nur“ mündlich zusagt?Das ist eine Frage, die Ihr intern klären müsst. Wir bieten das Tool an, aber euer Datenschutzbeauftrager muss klären, was bei euch ausreicht oder nicht.
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@HD Nur mal aus unserer Praxis: Bei uns wird (inzwischen) niemand mehr in den CT angelegt, der nicht außerhalb der CT ein entsprechendes Formular unterschrieben hat.
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@Andy
Könnte mir jemand so eine Einwilligung als Vorlage zukommen lassen?
Das wäre sehr hilfreich für uns. -
@HD Ich werde im Sekretariat nachfragen. Jedoch ist es möglich, dass wir uns darin nicht auf die DSGVO beziehen. Wir haben im BFP eine eigene Datenschutzordnung und ich würde erwarten, dass die dort zitiert bzw. aufgeführt wird. Wenn ich brauchbares Material habe, melde ich mich bei dir.
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Kleines Intermezzo von meiner Seite zur Frage was bedeutet "mündlich beim Checkin"?
Mündliche Zusage erlaubt
Grundsätzlich ist eine mündliche Zusage genau so erlaubt wie eine schriftliche. Das verhält sich ähnlich wie mit Kaufverträgen. Laut BGB ist ein Kauftragt auch mündlich zugelassen und kann so zwischen zwei Parteine zustande kommen. Das gleich gilt, wenn eine Person mir mündlich zusichert, dass ich Sie in CT anlegen darf, dann darf ich das laut Datenschutz tun.
ABER, nur weil es rechtlich ok ist ist es nicht immer die schlauste Variante. Genau wie bei Kaufveträgen, wo wir nahezu immer eine Rechnung / Quittung bekommen um den Kaufvertrag rechtlich zu sichern und nachzuweisen, so solltet ihr das auch mit dem Datenschutz tun.
Denn ihr seit dazu verpflichtet laut Datenschutz nachzuweisen, dass ihr die Person anlegen durftet. Habt ihr ein Papier mit Unterschrift oder die elektronische Einwilligung in CT, dann ist das kein Problem mit dem Nachweis. Beim mündlichen Nachweis müsst ihr die Person quasi nochmals zur selben Aussage bringen.
Wie @simonruehl schon richtig schrieb, ihr müsst das mit eurem Datenschutzbeauftragten abklären wie ihr hierbei vorgehen solltet.
Was bedeutet jetzt "mündlich beim Checkin"
Diese Option haben wir eingebaut, weil einige Kunden ein Szenario geschildert haben bei dem eine mündliche Zusage durch aus praktikabler ist. Stellt euch vor, ihr habt eine Kinderkirche bei der die Kinder eingecheckt werden über unser Check In Modul. Wenn jetzt ein neues Kind sonntags kommt, dann ist es noch nicht in CT angelegt. Um es einzuchecken muss aber ein Personendatensatz erstellt werden. Hier ist es viel einfacher, wenn ein Elternteil mündlich Zusagt, dass die Personendaten des Kinden in CT abgespeichert werden dürfen, damit die Eltern das Kind auch in der Kinderkirche abgeben können.
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@hbuerger Vielen Dank!
Das hat aufjedenfall schon man Licht ins Dunkel gebracht.