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    Ungelöst Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen - Finanzmodul

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    • BerndB
      Bernd
      zuletzt editiert von

      @hbuerger
      In den Anlagen zur Spendenbescheinigung wird für jede Einzelspende angegeben, ob es sich um einen "Verzicht auf die Erstattungvon Aufwendungen" handelt.
      Ich finde bei der Buchung keine Möglichkeit anzugeben, dass es sich bei einer Spende um den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen dreht.
      Wie ist das zu erfassen ?

      Grüße
      Bernd

      hosting bei churchtools.de

      D 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
      • D
        dana @Bernd
        zuletzt editiert von

        @bernd Hallo, wir überlegen gerade, ob / wie wir das Finanzmodul bei uns gut nutzen könnten und stehen vor der selben Frage. Hat sich da im Laufe des Jahres eine Antwort ergeben?

        Viele Grüße
        Dana

        BerndB 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
        • BerndB
          Bernd @dana
          zuletzt editiert von

          Hi @dana ,
          nein, da haben wir keine Lösung , aber wir haben mittlerweile für uns geklärt, dass dieser Fall für uns auch nicht relevant ist.
          Mit der Anfrage hatte ich eher die Sachspende bzw. Verzichtsspende im Fokus, weil wir oft den Fall haben, dass Mitarbeiter Ausgaben übernehmen, für die sie Belege haben und die dann als Spende bestätigt haben wollen.
          Diesen Fall haben wir gelöst, indem wir das Bargeldlos über zwei Buchung über das Konto Barkasse abwickeln und damit Spendenbuchungen für die Spendenbescheinigung haben.
          Beispiel für die Verköstigung unsere ehrenamtlichen Bauhelfer:
          de021ad6-8ca6-4f7e-813e-0f87e3356938-image.png

          Die Aufwandsspende per definition liegt vor, wenn ein Spender auf die Erstattung seines bestehenden Aufwandsanspruchs verzichtet. Es liegt damit eine Geldspende vor und keine Sachspende. Diesen Fall haben wir bei uns nicht.

          Ein Beispiel wäre: In der Gemeinde, wird ein Vortrag gehalten. Die Rednerin möchte ihr Honorar spenden. Die steuerliche Anerkennung solcher Dienstleistungsspenden setzt voraus, dass der Zuwendende (hier Vortragende) gegenüber dem empfangsberechtigten (steuerbegünstigten) Verein einen Anspruch (durch Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss) auf die Honorarzahlung hat und ausdrücklich auf die Erstattung verzichtet.

          Grüße
          Bernd

          hosting bei churchtools.de

          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
          • D
            dana
            zuletzt editiert von

            Hallo Bernd,

            vielen Dank dir! Ja, wir machen das ähnlich, haben das bisher als Geldspenden mit "Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen" bestätigt. Laut Support geht das noch nicht, es würde aber überlegt, dieses Feature zukünftig mit anzubieten.
            Aktuell stolpere ich darüber, dass Spendenbescheinigungen immer als "Entwurf" gekennzeichnet werden...

            Viele Grüße
            Dana

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