E-Rechnungspflicht 2025 im Verein (X-Rechnung, ZUGFeRD)
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Hallo CT-Support,
laut E-Rechnungsverordnung muss jeder Verein ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu verarbeiten (erstmal nur empfangen), sofern der Verein als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Die E-Rechnungspflicht betrifft Vereine nicht, die ausschließlich im ideellen Bereich tätig sind. Sobald jedoch zum Beispiel im Rahmen von Vereinsveranstaltungen Geschäfte mit Drittanbietern wie Getränkelieferanten o.ä. gemacht werden, müssen auch nicht steuerpflichtige Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Ich meine mit E-Rechnung Formate wie X-Rechnung oder ZUGFeRD und nicht PDF.
E-Rechnungen sind im Ursprungsformat elektronisch aufzubewahren. Eine Archivierung in Form von Ausdrucken ist nicht erlaubt. Wer eine E-Rechnung per E-Mail erhält, muss auch die E-Mail archivieren, sofern sie umsatzsteuerrelevante Angaben enthält.
Über die Suche konnte ich zu diesem Thema nichts finden.
Habt Ihr Euch schon Gedanken dazu gemacht, wie Ihr uns Vereine im Finanzmodul da unterstützen könnt, E-Rechnungen zu empfangen, abzulegen und in Zukunft auch zu versenden?Danke und Grüße, Nicki
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Die meisten Gemeinden dürften den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung abwickeln.
Im "Vereinsinfobrief" Nummer 477 von https://www.vereinsknowhow.de steht dazu etwas in Abschnitt 3:
siehe hier (Weiterleitung ist ausdrücklich erlaubt): http://vereinsknowhow.de/newsletter/477.pdfZusammengefasst: Zum 01.01. 2025 wurden die Bemessungsgrenzen der Kleinunternehmerregelung angepasst und generell die deutschen Regelungen an EU-Recht angepasst. Dabei wird bei Kleinunternehmern von einer "Nichterhebung der Steuer" zu einer "Steuerbefreiung" gewechselt. Durch diesen Zusammenhang ergibt sich eine Inkonsistenz zwischen einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das von einer E-Rechnungspflicht bei Kleinunternehmern ausgeht und den FAQ zur E-Rechnung, wonach bei einer Steuerbefreiung keine E-Rechnungspflicht besteht. Hier ist also offenbar noch Klärungsbedarf.