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    Grundsatzfragen zur Einwilligungserklärung

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    • hbuergerH
      hbuerger ChurchToolsMitarbeiter
      zuletzt editiert von

      Danke @Roland für die Ausführung. 🙂

      ChurchTools Mitarbeiter – Trainer – Supporter – Academy

      1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
      • D
        Denis Gelb @Roland
        zuletzt editiert von

        @Roland sagte in Grundsatzfragen zur Einwilligungserklärung:

        Nicht korrekt wäre aufgrund der Vereinssatzung die Speicherung von Telefonnummer, Handy, E-Mail und weiterer Angaben vorzunehmen. Dafür ist zwingend eine Einwilligung (=Rechtsgrundlage für die Speicherung) der betroffenen Person erforderlich. Diese ist allerdings freiwillig abzugeben und darf nicht erzwungen werden, weshalb das Vorgehen von @Denis-Gelb in Punkt 2 fragwürdig erscheint.

        MOMENT! ich erzwinge hier gar nichts. ich zeige einzig und allein die Konsequenzen auf, weil die Menschen danach fragen. das ist weder erzwingend noch fragwürdig sondern einfach transparent und objektiv.

        Das der Halbsatz mit der IBAN nicht den Fakten entspricht, da lasse ich mich gerne von euch belehren und sage das zukünftig nicht mehr. Aber unsere Leute in der Gemeinde sind allesamt keine Mitglieder des Vereins sondern nur "Freunde", von daher muss ich mir die Erlaubnis von den Leuten holen.

        1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
        • C
          Caleb
          zuletzt editiert von

          Danke für die ausführlichen Antworten. Das hilft mir schon mal weiter und ich werde es mit meiner Gemeindeleitung besprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
          • online-todayO
            online-today
            zuletzt editiert von online-today

            Es gibt noch mehr zu beachten:
            Wie sieht das mit dem Führen eines Kirchenbuchs aus? Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht: Aber eigentlich halte ich das für eine Pflicht von Kirchen über Trauungen, Beerdigungen, Kindersegnungen, Taufen usw. Buch zu führen. Hier bräuchten wir eigentlich noch ein "Schloss" d2a435bd-8f26-45a1-83d8-18e7094487c2-grafik.png bei Personen im Archiv, das verhindert, dass Leute im Archiv endgültig gelöscht werden. Ein Grund müsste dafür angegeben werden (z.B. Finanzamt oder Kirchenbucheinträge).

            RolandR simonruehlS 2 Antworten Letzte Antwort Antworten Zitieren 1
            • RolandR
              Roland @online-today
              zuletzt editiert von

              @online-today sagte in Grundsatzfragen zur Einwilligungserklärung:

              Es gibt noch mehr zu beachten:
              Wie sieht das mit dem Führen eines Kirchenbuchs aus? Ich habe keine Ahnung wie das rechtlich aussieht: Aber eigentlich halte ich das für eine Pflicht von Kirchen über Trauungen, Beerdigungen, Kindersegnungen, Taufen usw. Buch zu führen. Hier bräuchten wir eigentlich noch ein "Schloss" d2a435bd-8f26-45a1-83d8-18e7094487c2-grafik.png bei Personen im Archiv, das verhindert, dass Leute im Archiv endgültig gelöscht werden. Ein Grund müsste dafür angegeben werden (z.B. Finanzamt oder Kirchenbucheinträge).

              Sehr gute Anmerkung! Danke dafür.

              Fachinformatiker, Anwendungsentwicklung
              Certified Linux Server Professional 101,102
              SUSE Certified Linux Administrator
              Gemeindedatenschutzbeauftragter im BFP

              1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
              • simonruehlS
                simonruehl @online-today
                zuletzt editiert von

                @online-today
                Das mit dem Schloss ist eine gute Idee. Man kann es auch so Handhaben, dass man
                1.) einen eigenen Status vergibt (z.B. NIE LÖSCHEN)
                2.) Sicherheitshalber eine Daten-PDF der Person erstellt (also in den Admin-Einstellungen) und zusätzlich die Daten noch als CSV exportiert, um ganz sicher zu gehen. Manches mag dann verloren gehen (z.B. Datei-Anhänge) aber man hätte auch jeden Fall die Grunddaten sicher.

                1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                • online-todayO
                  online-today
                  zuletzt editiert von online-today

                  @simonruehl Das mit dem Status wäre ein vorübergehender Workaround. Danke für den Tipp.
                  Mit einem Schloss wäre das natürlich schöner und sicherer, insbesondere wenn dann bei einem Löschversuch dann direkt eine Warnmeldung/Fehlermeldung käme.

                  1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                  • D
                    djf1990
                    zuletzt editiert von

                    Ich wärme das Thema nochmal auf:

                    Die DSGVO sieht in Artikel 6 (https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/) für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung neben der Einwilligung fünf weitere Grundlagen vor. Insgesamt:

                    • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
                    • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
                    • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
                    • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
                    • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
                    • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

                    Im Kirchen-Kontext greifen mE vor allem: Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Grundlage (Kirchenordnung, Status, Vereinsstatuen, etc.); und die Wahrung von Berechtigtem Interesse (Als Kirche seine Mitglieder zu verwalten.)

                    In beiden Fällen brauche ich keine Einwilligung, sondern muss nur die sonstigen Grundsätze (Zweckbindung, Datenminimierung, Datensicherheit ...) und Pflichten (Informationspflicht,...) einhalten und die Rechte der Betroffenen (Recht auf Auskunft) wahren.

                    Somit komme ich zu meinem konkreten Vorschlag:

                    Kann Churchtools als alternative zur Einwilligung (oder einfach als weiteres Feld bei Einwilligung) die Rechtgrundlage

                    • "Datenverarbeitung aufgrund rechtlicher Grundlage (Verfassung, Status, Gesetz, ...)" und

                    • "Datenverarbeitung aufgrund von berechtigtem Interesse"

                    ergänzen.

                    B A 2 Antworten Letzte Antwort Antworten Zitieren 1
                    • B
                      bwl21 @djf1990
                      zuletzt editiert von

                      @djf1990 das kannst du selber machen in den Personen Stammdaten z.B, „Einwilligung durch wen“ Da haben wir das auch ergänzt.

                      D 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 1
                      • D
                        djf1990 @bwl21
                        zuletzt editiert von

                        @bwl21 Danke!!! Ich hatte nur bei den Systemeinstellungen gesucht.

                        1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                        • A
                          Andi 1 @djf1990
                          zuletzt editiert von

                          @djf1990 aus Interesse: die von dir genannten Bedingungen gelten dann aber nur für Personen, die einen offiziellen Mitgliedsstatus bei euch haben, oder? Von Personen, die eher als (Dauer-)Gäste auftreten, müsste man weiterhin die Einwilligung abholen. Das wäre zumindest mein Laien-Verständnis.
                          Wie sieht denn euer Prozess derzeit aus, wenn zB eine neue Familie zu euch kommt? Würdet ihr diese nicht in CT aufnehmen wollen, noch bevor es eine Rechtsgrundlage dafür gibt und ihr somit die pers. Zustimmung braucht?

                          lG, Andi

                          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
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