Ungelöst Anmeldung der eigenen Kinder (Ü16) für Freizeit
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Hallo,
ich habe eben die Rückmeldung erhalten, dass ein Vater seinen 16-jährigen Sohn nicht zur Freizeit anmelden kann, sondern das dieser es selbst machen muss. In den Einstellungen habe ich nur die Option gefunden zu erlauben, eigene Kinder bis 16. mit anzumelden.
Kann man das irgendwie ändern? Oder hat das streng rechtliche Gründe?
Schon klar, dass ein 16- oder 17-jähriger sich grundsätzlich selbst anmelden kann - aber ob das immer so sinnvoll ist? Meistens ist es doch viel prakticher, wenn ein Elternteil die komplette Familie anmeldet.
In unserem konkreten Fall geht es schlicht nicht, da der Sohn zZt keinen Zugriff auf Emails hat (komplizierte Geschichte). Der Vater hat einen CT-Account, der Sohn nicht.Was tun?
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@Andi-1 Der Sohn braucht zum Anmelden keinen Account, sondern nur den Link zu der Anmeldegruppe. Hat der Sohn gar keine E-Mailadresse? Ohne die geht es nicht.
Kann der Sohn nicht die gleich E-Mailadresse wie der Vater nutzen und dann über die Auswahl "mit gleicher E-Mailadresse" angemeldet werden?Bei uns hat eine Mutter in einem ähnlichen Fall einfach ein falsches Datum für ihr (behindertes) Kind eingesetzt. Anschließend hat der Gruppenleiter das Geburtsdatum in den Stammdaten korrigiert.
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@Karin-D Hi, der Sohn hat eine Email-Adresse, ist aber zZt nicht in der Lage, sich selbst anzumelden.
... ein falsches Datum ...
Das wäre zwar eine "Lösung", aber hat es einen speziellen Grund, dass es so kompliziert sein muss? Warum diese unumgehbare Altersgrenze?
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@Andi-1 sagte in Anmeldung der eigenen Kinder (Ü16) für Freizeit:
Warum diese unumgehbare Altersgrenze?
Die Sache mit der Altersgrenze interessiert mich auch, wegen der rechtlichen Seite. Mit 16 Jahren sind die Jugendlichen nicht volljährig, müssen sich aber selbst anmelden. Was ist bei Freizeiten, die richtig Geld kosten. Müssen die Eltern dann nicht mehr zustimmen?
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Ich würde vor allem gerne das Rechtliche und Technische etwas trennen. Denn aus CT-Sicht melden sich die Personen ja gar nicht zu einer Freizeit an, sondern treten einfach einer weiteren Gruppe bei.
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@Andi-1 Das sehe ich etwas anders. Es liegt an der inhaltlichen Gestaltung des Formulares für die Anmeldung. Je nachdem, was dort abgefragt und bestätigt wird ist es auch rechtlich verbindlich eine Anmeldung zu einer Freizeit.
Oder habe ich da etwas grundlegend nicht verstanden? -
@Karin-D Ich gehe eher davon aus, dass gesetzliche Vorgaben nicht dadurch entstehen, dass etwas in einem Formular auftucht, sondern eher anders herum.
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@Simon2 Du hast mich ganz falsch verstanden.