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    Gelöst Berechtigung Events sehen - Diensteinteilung vorschlagen

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    • M
      metowa20
      zuletzt editiert von metowa20

      Ich hab mal wieder eine Frage zu den Berechtigungen.
      Wenn eine Rolle Mitarbeiter das globale Recht bekommt, Events eines bestimmten Kalenders zu sehen (view events), dann sieht er alle Events aus diesem Kalender. So weit so gut.
      Dienste, die noch nicht belegt sind, und die aus seiner eigenen Gruppe stammen, werden blau (mit einem roten Fragezeichen) angezeigt. Der Mitarbeiter kann auf den Dienst klicken und dann sich selber oder eine andere Person aus seiner Dienstgruppe Vorschlagen.

      Das habe ich nun nicht erwartet. Es ist nirgendwo, weder im Gruppentyp oder in der Gruppe selber, ein globales oder gruppeninternes Recht gesetzt, dass ein Mitarbeiter Dienste einteilen kann.
      Aber vielleicht ist auch genau das der Unterschied: Einteilen kann er ja nicht, nur Vorschlagen.

      Ist das also ein gewünschtes Verhalten, wenn jemand ausschließlich was sehen darf, er dennoch jemanden (oder sich selber) zum Dienst vorschlagen darf?
      Oder hab ich was falsch konfiguriert?

      Folgendes ist für den betreffenden Gruppentyp und Gruppe gesetzt:

      Gruppentyp global: Events view
      Gruppentyp intern Events: Dienste sehen
      Gruppe global: view events(2)
      Gruppe intern: nichts neues, alles vom Gruppentyp vererbt.

      Also Personen darf die Gruppe natürlich auch noch sehen, aber das hat ja nichts mit dem Vorschlagen an sich zu tun.

      UseCase: Die Mitarbeiter sollen alle geplanten Events in der Zukunft sehen, damit sie dann auch entsprechend ihre Abwesenheiten setzen können.
      Die Diensteinteilung erfolgt durch den Leiter der Gruppe.
      Das da nun die Mitarbeiter auch Vorschläge machen können, und damit andere Personen zum Dienst anfragen, das passt irendwie nicht ins Konzept.

      Vielen Dank

      1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
      • jziegelerJ
        jziegeler ChurchToolsMitarbeiter
        zuletzt editiert von jziegeler

        Ich konnte es gerade nicht testen, aber es gibt noch das gruppeninterne Recht „in freie Dienste eintragen“. Das sollte dafür eigentlich zuständig sein.

        1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
        • M
          metowa20
          zuletzt editiert von

          @jziegeler
          Ja, aber bei diesem Recht geht es ja ums Eintragen...
          Nach meinem Verständnis würde ich das Anfragen nicht dazu zählen.
          Aber es ist sowie nicht gesetzt.

          Ich habe wirklich schon viel probiert und simuliert und auch Personen getestet, die nicht noch durch eine andere Zugehörigkeit weitere Rechte haben, die hier reinspielen.
          Aber manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht, weswegen ich das hier mal gepostet habe...
          Wäre sehr gespannt auf einen unabhängigen Test.
          Danke.

          1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
          • th-hoffmT
            th-hoffm
            zuletzt editiert von

            Für uns ist das bestehende Konstrukt optimal, da bei uns die Gruppenmitglieder eines Dienstes, diese auch eigenverantwortlich tauschen sollen. Sonst bleibt alles am Leiter hängen. Der Leiter besetzt die Dienste nach seinem Plan, aber Änderungen können immer vorkommen und da stimmen sich die Mitarbeiter intern ab. 😉

            1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 2
            • M
              metowa20
              zuletzt editiert von

              @th-hoffm naja, das „Konstrukt“, das für euch geeignet ist, habt ihr euch ja auch selber so „konstruiert“, nehme ich an.
              Du sprichst ja vom Tauschen. Ich rede aber vom Dienste anfragen. Getauscht kann ja nur werden, wenn Dienste schon besetzt sind. In meinem Fall geht es ja aber um die Anfrage bei Neubesetzung
              Das macht bei euch der Leiter, wie du schreibst. Meine Frage ist, könnten eure Gruppenteilnehmer für einen offenen Dienst beliebige Personen aus dieser Gruppe anfragen?
              Darum gehts.

              Grüsse

              th-hoffmT 1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
              • th-hoffmT
                th-hoffm @metowa20
                zuletzt editiert von

                @metowa20 Ja, das dürfen sie bei uns. Da hat keiner ein Monopol drauf. 😉

                1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 1
                • M
                  metowa20
                  zuletzt editiert von

                  @jziegeler es war doch tatsächlich noch ein internes Recht "Darf sich in freie Dienste eintragen" gesetzt. Das war die Ursache. Hab ich trotz mehrfacher Kontrolle einfach übersehen.

                  Dennoch habe ich noch ein wenig Probleme mit den "Formulierungen".
                  In freie Dienste eintragen heißt für mich, man kann sich eintragen, im Sinne von Zusagen. Dass man sich dadurch aber auch nur Vorschlagen kann, das passt noch irgendwie nicht zusammen.

                  Ich forsche weiter....

                  1 Antwort Letzte Antwort Antworten Zitieren 0
                  • P
                    PhilS
                    zuletzt editiert von

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