Ungelöst Vorgegebener Kontenrahmen
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Hallo liebe CT-Community und Admins,
ich bin gerade dabei den Kontenplan für unseren Verein zu erstellen. Bei der Vorbereitung habe ich mitbekommen, dass (Erfolgs-)Konten nach ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Betrieb gegliedert sein müssen. Ich nehme mal an, dass wenn z. B. kein wirtschaftlicher Betrieb in einem Jahr vorhanden ist, dann sind die Konten dafür auch nicht nötig. Der vorgeschlagene Kontenrahmen ist ja an den SKR 03 angelehnt, aber hat meines Erachtens noch keine entsprechende Gliederung.
Jetzt meine Frage(n):
- Ist die Strukturierung nach o. g. 4 Punkten überhaupt vorhanden in der Vorlage?
- Ist die Gliederung doch nicht oder nur in abgewandelter Form nötig?
- Falls diese Strukturierung nicht besteht, macht es dann mehr Sinn auf eine Abwandlung des SKR 49 zu bauen, da dieser ja nach den 4 Bereichen schon strukturiert ist?
Schalom
Jakob Binswanger
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Moin @jakobb, ich hab intern mal ein bisschen nachgefragt, da ich im Finanzmodul auch nicht ganz zu Hause bin. Also:
- Unsere Vorlage bietet die Unterteilung in deine vier Punkte nicht
- Man könnte einfach eine weitere Kontenklasse "Vermögensverwaltung" hinzufügen und die entsprechenden Konten, das wäre am wenigsten Aufwand. Macht aber vermutlich nur Sinn, wenn es sich nur um einzelne Konten handelt. Wenn man alle vier Bereiche nutzt, sollte man ggf mit nem neuen Kontenrahmen anfangen
- In Zukunft werden wir vermutlich eher auf den SKR42 gehen, deswegen vielleicht eher den als Grundlage nehmen?!
- Grundsätzlich: Du solltest dich dazu ggf an deinen Steuerberater wenden, da für den die Einteilung wichtiger ist, als für den Buchhalter. Oder ggf den Experten eures Bundes.
Keine Garantie auf buchhalterische Richtigkeit