Ein weiterer Fall von Datenschutz vs Usability.
In diesem Fall wäre ich ein Freund des Datenschutzes: nach Personen suchen zu können, die man eigentlich nicht sehen kann, würde die Idee hinter der DSGVO ("ich darf als natürliche Person entscheiden, wer meine personenbezogenen Daten sehen darf") untergraben.
Übernehme ich in einer Gemeinde offiziell einen Dienst, dann weiß die Gemeinde natürlich, dass ich diesen Dienst übernehme. Folglich darf ich in der Liste derer, die diesen Dienst ausüben, auftauchen. Bin ich aber nicht offiziell dabei, will ich auch nicht auf dieser Liste stehen (oder über Umwege - die Suche - über diese Liste gefunden werden).
Um das Dilemma zu lösen: die Berechtigungen der Person(en) anpassen, die die Dienste verteilen kann. Ich bin mir sicher, dass das auch bei euch nicht jeder darf, sondern ausgewählte Gottesdienstleiter oder so. Diesem Personenkreis muss man dann erlauben, mehr, oder gar alle Personen in ChurchTools zu sehen. Weil dieser Personenkreis zur Erfüllung seiner Aufgaben (Einteilen von Mitarbeitern für einen Dienst) alle möglichen Mitarbeiter (=Personen in ChurchTools) sehen können muss, ist diese Herangehensweise DSVGO-konform; sofern die GoDi-Leiter u.ä. sich entsprechend zum Datenschutz verpflichten (müssen sie ja, wenn sie sich das erste Mal in ChurchTools anmelden).