@jziegeler das ist natürlich klar, dass nur Regeln im neuen Jahr funktionieren, wenn die verwendeten Dateninhalte auch existieren. Dazu könnte man ja beim Übertragen ins neue Jahr entsprechende Warnhinweise generieren, wenn es solche Konstellationen gibt, oder solche Regeln beim Übertragen grundsätzlich ausschließen und einen Report generieren, der auf die nicht funktionierenden Regelnd hinweist. Normalerweise verwendet die Finanzbuchhaltung im Folgejahr im Sinne der Bilanzkontuiniät auch wieder die gleichen Konten, Kostenstellen, etc. Lediglich wenn sich die Architektur grundsätzlich ändert, muss man auch an die Anpassung der Regeln denken. Alternativ wären auch CSV Export-/Importfunktionen eine Möglichkeit, Regeln vom alten Jahr ins neue zu übertragen. Nicht unterstütze Feldeinträge müssten überlesen werden und man hätte die Chance, eine bestehende CSV manuell für den Import geringfügig anzupassen.