@AlexanderEnns Um es noch mal ganz deutlich zu machen: Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, müssen auf das Datengeheimnis verplichtet werden (§ 53 des Bundesdatenschutzgesetzes). Dieses verplichtet u.a. dazu Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Daten, die du auf Grund deiner (ehrenamtlichen) Tätigkeit erfährst zu behalten und „technische und organisatorische Maßnahmen“ treffen, um personenbezogene Daten zu schützen, z.B. personenbezogene Daten nur veschlüsselt auf privaten Geräten speichern.
Du schickst personenbezogene Daten einfach so unverschlüsselt an einen amerikanischen KI-Dienstleister, der wahrscheinlich noch sein Modell auf deiner Nutzung trainiert. Du machst dich mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit strafbar. Das kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafen geahndet werden.
So wie du schreibst, bist du offensichtlich nicht auf das Datengeheimnis verplichtet worden, weswegen ich dir ganz dringend raten würde mit den Verantwortlichen Personen in deine Gemeinde zu reden und zu fragen ob es eine verantwortliche Person für Datenschutz gibt und falls nein, warum nicht?
EDIT: nachdem ich mir dein Repo angeschaut habe, addressiere ich diesen Post auch an dich @samuelspagl