@Andy jo, ich glaube, so wird ein Schuh draus. Damit die Anfrage bearbeitet werden kann, ist zumindest ein voller Name, ggf. Mailadresse, sowie eine Telefonnumer nötig. Die Herausgabe derselben impliziert schon eine Speichereinwilligung, die man dann im Mietvertrag konkretisieren und nochmal schriftlich einholen kann.
Danke